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die Gesetzesvorlage!

Leben oder Tod ?

 

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... und der Arzt wird zum gefährlichsten Menschen im Staate!"

 

Christoph-Wilhelm Hufeland (Leibarzt Goethes u. Schillers) vor 200 Jahren:

„Wenn ein Kranker von unheilbaren Übeln gepeinigt wird, wenn er sich selbst den Tod wünscht, wenn Schwangerschaft Krankheit und Lebensgefahr erzeugt, wie leicht kann da selbst in der Seele des Besseren der Gedanke aufsteigen: Sollte es nicht erlaubt, ja sogar Pflicht sein, jenen Elenden etwas früher von der Bürde zu befreien oder das Leben der Frucht dem Wohle der Mutter zu opfern? So viel Scheinbares ein solches Gutes es für sich hat, so sehr es selbst durch die Stimme des Herzens unterstützt werden kann, so ist es doch falsch; und eine darauf gegründete Handlungsweise würde im höchsten Grade Unrecht und strafbar sein. Sie hebt geradezu das Wesen des Arztes auf. Er soll und darf nichts anderes tun, als Leben erhalten, ob es ein Glück oder Unglück sei, - ob es Wert habe oder nicht, das geht ihn nichts an. Und maßt er sich einmal an, diese Rücksichtnahme in seinem Berufe aufzugeben, so sind die Folgen unabsehbar und der Arzt wird zum gefährlichsten Menschen im Staate!"

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Hüppe gegen Ärzte als Tötungsassistenten

Anlässlich von Forderungen, Ärzte sollten ihren Patienten legal bei der Selbsttötung helfen dürfen, erklärt der Gesundheitspolitiker Hubert Hüppe MdB (CDU):

Der Forderung, dass Ärzte als Tötungsassistenten tätig werden, ist entschieden zu widersprechen.
 

Wenn der Arzt nicht mehr nur heilt und lindert, sondern auch zum Tod verhilft, wäre das eine einschneidende Änderung seiner Rolle: Statt wie bisher dem Patienten gegenüber das unbedingte Ja Solidargemeinschaft zu dessen Existenz zu repräsentieren, würde er dem Patienten nun die Option einer Beendigung seiner Existenz zur Wahl stellen.
 

Alte und Kranke würden unter psychologischen Rechtfertigungsdruck kommen, wenn sie sich nicht mit Hilfe des Arztes töten. Nicht mehr das Schicksal wäre es, das anderen Opfer abverlangt, sondern der Kranke oder Pflegebedürftige selbst. Das wäre eine massive Entsolidarisierung.
 

Opfer würden nicht bekannte Schauspieler, Spitzenpolitiker und Würdenträger mit hohem Einkommen sein, sondern die Schwachen der Gesellschaft – Arme, Einsame und vor allem Frauen, die gerade im Alter wesentlich häufiger als Männer arm, verwitwet, chronisch krank und schlechter versichert sind.
 

Entlarvend ist auch, wenn die ausdrückliche Legalisierung des ärztlich assistierten Suizids gefordert wird. Denn nach deutschem Strafrecht ist Beihilfe zur Selbsttötung schon heute nicht verboten – auch dem Arzt nicht. Doch das traditionelle ärztliche Ethos, die Musterberufsordnung und die Beschlusslage der Bundesärztekammer stehen der Beteiligung des Arztes an Tötungshandlungen entgegen. Die geforderte Strafrechtsänderung wäre ein Propagandatrick, um das traditionelle ärztliche Ethos auszuhebeln.
Quelle: http://www.huberthueppe.de/11.8.2014

 

 

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