Anlässlich von Forderungen, Ärzte sollten
ihren Patienten legal bei der Selbsttötung helfen dürfen, erklärt der
Gesundheitspolitiker Hubert Hüppe
MdB (CDU):
Der Forderung, dass Ärzte als
Tötungsassistenten tätig werden, ist entschieden zu widersprechen.
Wenn der Arzt nicht mehr nur heilt
und lindert, sondern auch zum Tod verhilft, wäre das eine einschneidende
Änderung seiner Rolle: Statt wie bisher dem Patienten gegenüber das
unbedingte Ja Solidargemeinschaft zu dessen Existenz zu repräsentieren,
würde er dem Patienten nun die Option einer Beendigung seiner Existenz
zur Wahl stellen.
Alte und Kranke würden unter
psychologischen Rechtfertigungsdruck kommen, wenn sie sich nicht mit
Hilfe des Arztes töten. Nicht mehr das Schicksal wäre es, das anderen
Opfer abverlangt, sondern der Kranke oder Pflegebedürftige selbst. Das
wäre eine massive Entsolidarisierung.
Opfer würden nicht bekannte
Schauspieler, Spitzenpolitiker und Würdenträger mit hohem Einkommen
sein, sondern die Schwachen der Gesellschaft – Arme, Einsame und vor
allem Frauen, die gerade im Alter wesentlich häufiger als Männer arm,
verwitwet, chronisch krank und schlechter versichert sind.
Entlarvend ist auch, wenn die
ausdrückliche Legalisierung des ärztlich assistierten Suizids gefordert
wird. Denn nach deutschem Strafrecht ist Beihilfe zur Selbsttötung schon
heute nicht verboten – auch dem Arzt nicht. Doch das traditionelle
ärztliche Ethos, die Musterberufsordnung und die Beschlusslage der
Bundesärztekammer stehen der Beteiligung des Arztes an Tötungshandlungen
entgegen. Die geforderte Strafrechtsänderung wäre ein Propagandatrick,
um das traditionelle ärztliche Ethos auszuhebeln.
Quelle: http://www.huberthueppe.de/11.8.2014