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Stoppen Sie
die Gesetzesvorlage!

Leben oder Tod ?

 

 

 

 
 

So wird manipuliert:

Lt. Meldung der "BILD" (Bildung) vom 11.12.2012
sollen etwa 50 % der Deutschen einem "begleiteten Selbstmord" zustimmen.
 

Rechtzeitig, bevor der Rechtsausschuß zusammentrat, wurden die Zahlen einer
angeblichen Infratest-Umfrage veröffentlich.

 

Wenn wirklich 50 % der Deutschen getötet werden wollen, dann müssen die
Politiker reagieren (geht es doch um Wählerstimmen) und
 diesem Wunsch entsprechen und rechtliche Voraussetzungen schaffen.

 Natürlich wird man dafür sorgen wollen, daß Mißbräuche verhindert werden.
 

Liebe Politiker!
Ganz abgesehen davon,
das über Leben und Tod alleine Gott zu entscheiden hat,

wie wollen Sie zweifelsfrei prüfen, daß es
der Wunsch und die freie Entscheidung des Suizidenten war,
sich das Leben von einem Selbstmord-Helfer nehmen zu lassen?

 

Bei einem erfolgreich durchgeführten "begleiteten Selbstmord"
werden die Helfer keine Strafanzeige vom SUIZIDENTEN zu erwarten haben!!
(Tote reden nicht und stellen keine Strafanzeigen)


Wie bei der Organspende auch wird man
in Zweifelsfällen nach dem erfolgreich durchgeführten SUIZID
den sogenannten "mutmaßlichen Willen" des Suizidenten ermitteln.

 

Soll ich Ihnen verraten, wie dieser
"mutmaßliche Wille" in 99,9 % der Fälle sein wird?

Haben Sie noch weiteren Klärungsbedarf?


 

Vorschlag an die Politiker:
- Richten Sie doch bald "Selbstmord-Beratungsstellen" ein.
(Die Beratungsstellen der "Pro"-Familia, Caritas, Diakonie und Donum vitae
 haben genügend Erfahrung und würden sich anbieten)

- Sorgen Sie dafür, wie bei der Abtreibungstötung auch,
daß ausreichend "Tötungs-Häuser" mit "Tötungs-Ärzte" ,
 mit staatlicher Genehmigung versteht sich`s, zur Verfügung stehen.
(Bei mehr als 120.000 Tötungen im Jahr ist genügend Kompetenz und Erfahrung vorhanden)

- Bei guter Koordinierung mit den Organ-Explantations-Teams
werden wir in Deutschland (bei über 100.000 Selbstmord-Versuchen jährlich)
bald zu einem Organ-Lieferungsland aufsteigen

und Millionen von Euros in die leeren Staatskassen einbringen.

Ist das nicht eine Überlegung wert?

 

... und denken Sie immer daran:
Die Bösen waren die von DAMALS,
denn es gibt kein Verbrechen, was größer
und hinterlistiger war als das der .... !!!

Diesen "deutschen Glaubenssatz" ist für jeden Bundesbürger, ohne wenn und aber, verpflichtend!

... und das entlastet das politische Gewissen (zumindest im Diesseits)


Das ist Meinungsmache im Sinne unserer Justizministerin

Aus Angst ein Pflegefall zu werden

50 Prozent der Deutschen würden den Freitod wählen


Aus Angst vor Hilflosigkeit im Alter würden viele Menschen lieber in den Freitod gehen – das löst eine heftige Debatte aus. Die Patientenschützer der Deutschen Hospiz Stiftung haben dazu eine Infratest-Umfrage in Auftrag gegeben. Schock-Ergebnis: 50 Prozent der Befragten würden lieber den begleiteten Selbstmord wählen als in Deutschland zum Pflegefall zu werden.

Dabei würden mehr Frauen (51 %) als Männer (49 %) den Ausweg im Suizid sehen. 57 Prozent der Befragten leben sogar in Haushalten mit über 2500 Euro/Monat Nettoeinkommen. Stiftungs-Chef Eugen Brysch (50) zu BILD.de: "Das ist ein Armutszeugnis für die deutsche Pflege-Politik! Wir müssen die gesetzlichen Regelungen enger fassen: Stellt man nur bezahlte Selbstmordhilfe unter Strafe, macht man damit die kostenlose Beihilfe salonfähig."

Hintergrund der Umfrage ist die für Mittwochnachmittag angesetzte Beratung im Rechtsausschuss des Bundestages über einen Gesetzentwurf, mit dem „assistierter Suizid" nur dann strafbar werden soll, wenn man dafür bezahlen muss. Darin sehen die Patientenschützer die Gefahr, da kostenlose Selbstmordhilfe aber legal bleibt, dass "begleiteter Suizid salonfähig" wird. Brysch: „Der Gesetzgeber muss den Tod aus den gelben Seiten verbieten, auch wenn er kostenlos ist."

Brysch weiter: "Es muss verhindert werden, dass allein die Angst vor Pflegebedürftigkeit Menschen in den Freitod treibt. Darauf muss die Politik insgesamt, nicht nur die der jetzigen Regierung, schnellstens Antworten finden."

Der Gesetzentwurf, den die FDP voran treibt, ist bereits in 1. Lesung durch den Bundestag gegangen, soll in zweiter und dritter Lesung aber erst im kommenden Jahr verabschiedet werden.

 

 

Sterbehilfe:
Angehörige erleiden posttraumatische Belastungsstörung


Sterbehilfeorganisationen versprechen den Angehörigen einen harmonischen Abschied von dem Suizidwilligen. Doch die Wirklichkeit sieht möglicherweise anders aus. Nach einer Querschnittsstudie in European Psychiatry (2012; 27: 542–546) leidet jeder fünfte Augenzeuge eines assistierten Tods noch viele Monate später an einer posttraumatischen Belastungsstörung oder seiner Vorstufe. Jeder sechste zeigt Zeichen einer Depression.

Die Sterbehilfeorganisation Exit Deutsche Schweiz, die anders als Dignitas nicht im Ausland tätig ist, hat nach eigenen Angaben 60.000 Mitglieder, die gewillt sind, jedes Jahr 45 Franken (oder auf Lebenszeit einmalig 900 Franken) zu zahlen. Dafür hält die Organisation eine letale Dosis Natrium-Pentobarbital bereit, die die Mitglieder abrufen können, wenn sie sich zum Freitod entschieden haben.

Das Medikament wird am Tag des Todes von einem freiwilligen Mitglied der Organisation zum gewünschten Ort, in der Regel die Wohnung des Suizidwilligen, gebracht, und persönlich überreicht. Eine EXIT-Begleitung sorgt für einen „sanften, sicheren und würdigen Tod durch Einschlafen … im eigenen Zuhause, umgeben von den engsten Angehörigen“, heißt es auf dem Internetportal der Sterbehilfeorganisation. Das suggeriert einen harmonischen Abschied, der in guter Erinnerung bleiben soll.

Doch ganz so stressfrei scheint der assistierte Suizid für die Augenzeugen nicht zu sein, wie eine Studie zeigt, die Birgit Wagner am Universitätsspital Zürich durchführte. Die Autorin, die heute an der Universität Leipzig tätig ist, schrieb 167 Verwandte und Freunde an, die Augenzeuge des assistierten Selbsttodes von 111 Mitgliedern von Exit Deutsche Schweiz waren. Insgesamt 85 Personen schickten die Fragebögen zurück, in denen die Forscherin sich nach Symptomen der posttraumatischen Belastungsstörung (Impact of Event Scale–Revised), komplizierter Trauer (Inventory of Complicated Grief-SF) und Depressionen (Brief Symptom Inventory) erkundigte.

Ergebnis: 13 Prozent der Augenzeugen des assistierten Freitods, der zum Zeitpunkt der Umfrage 14 bis 24 Monate zurücklag, erfüllten die Kriterien einer posttraumatischen Belastungsstörung PTSD. Bei weiteren 6,5 Prozent lag eine unterschwellige PTSD vor. Bei 4,9 Prozent stellte Wagner eine komplizierte Trauer fest. Zeichen einer Depression fand sie bei 16 Prozent der Zeugen des assistierten Freitods. Mit der Ausnahme der komplizierten Trauer lag die Prävalenz damit höher als in der Schweizer Allgemeinbevölkerung gleichen Alters, schreibt Wagner.

Da die Studie keine Vergleichsgruppe kann Wagner streng genommen nicht beweisen, dass die Augenzeugen eines assistierten Suizids mehr litten, als dies bei einem natürlichen Tod ihres Angehörigen oder Freundes der Fall gewesen wäre. Auch die niedrige Rücklaufquote der Fragebögen von 51 Prozent (sie ist für derartige Studien aber nicht ungewöhnlich) könnte die Ergebnisse verfälscht haben: Betroffenen Personen mit PTSD könnte häufiger als solche ohne PTSD geantwortet haben.

Die Forscherin vermutet aber, dass ein assistierter Suizid die Augenzeugen belastet. Sie rät den Sterbehilfeorganisationen, die Angehörigen besser auf die Situation vorzubereiten, in der die Todeswilligen die letale Barbituratdosis einnehmen. Im Fall einer posttraumatischen Belastungsstörung solle den Angehörigen später professionelle Hilfe angeboten werden.

Einer Meldung der Katholischen Nachrichten Agentur zufolge, äußerte sich der Ethiker Markus Zimmermann, Universität Fribourg, nicht überrascht von den Ergebnissen. Zimmermann leitet das Nationale Forschungsprogramm zum Thema Lebensende, das der Schweizerische Nationalfonds am Mittwoch gestartet hat. Aus langjähriger Erfahrung wisse er, dass das Thema assistierte Suizidhilfe viele Angehörige ein Leben lang begleite. Es gebe auch Betroffene, die diesen Prozess nicht verkraften würden.
 

Quelle: www.aerzteblatt.de/04.12.2012

 

Experten kritisieren Entwurf zu Sterbehilfegesetz


Experten haben den Gesetzentwurf gegen gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung kritisiert. Während ein Teil der Fachleute für eine Verschärfung des Entwurfs plädierte, bemängelten andere den Entwurf im Grundsatz bei der Experten­anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses am Mittwoch. Der Entwurf des Bundes­justizministeriums sieht vor, die kommerzielle Bereitstellung von Gelegenheiten zur Selbsttötung zu verbieten, Angehörige oder andere dem Suizidwilligen nahestehende Personen hingegen sollen sich nicht strafbar machen, wenn sie nur Teilnehmer an der Tat sind und selbst nicht gewerbsmäßig handeln.

Ende November stand die Erste Lesung des Entwurfs auf der Tagesordnung im Bundestag. Dort fand allerdings keine Debatte statt, sondern die Reden wurden zu Protokoll gegeben. Die CDU hatte auf ihrem Parteitag Anfang Dezember ein Verbot jeglicher Form organisierter Suizidbeihilfe beschlossen.

AnzeigeDer Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, forderte den Bundestag auf, den Entwurf weiter zu fassen. Derzeit führe die gewählte Gesetzesformulierung zu problematischen Lücken. So erfasse der Entwurf nicht die organisierte, wiederholt durchgeführte und nicht kommerzielle Suizidbeihilfe, die es in Deutschland aber vor allem gebe. Er plädierte deshalb dafür, das Kriterium der Gewerbsmäßigkeit zu streichen.

Ähnlich argumentierten der Würzburger Jurist Kyrill-Alexander Schwarz sowie Marlis Hübner von der Bundesärztekammer. Schwarz schlug die Formulierung „gewohnheits­mäßig und eigennützig“ statt „gewerbsmäßig“ vor. Damit würde jede Form der organisierten Sterbehilfe in den Blick genommen.

Hübner betonte, es werde mit dem Entwurf ein falsches Signal gesetzt. Es entstehe der Eindruck,
dass die Schwelle für einen Suizid herabgesetzt werde. „Dies muss unter allen Umständen vermieden werden“, so Hübner. Es gelte vielmehr, suizidwilligen Menschen lebensbejahende Perspektiven aufzuzeigen. Der Mediziner Rainer Freynhagen begrüßte den Entwurf grundsätzlich. Es bleibe den Strafrechtlern überlassen, inwieweit eine Ausweitung jenseits des Tatbestands „gewerbsmäßig“ notwendig sei.

Grundsätzliche Kritik am Entwurf übten die Juristen Henning
Rosenau, Frank Saliger und Rosemarie Will. Rosenau bezeichnete es als „systemwidrig, die Beihilfe zum Suizid unter Strafe zu stellen“, da bei Straflosigkeit des Suizids auch die Anstiftung oder Beihilfe dazu straflos sein müssten. Dies habe in Deutschland eine lange Tradition, so Rosenau. Saliger betonte, der Gesetzgeber nehme mit dem Entwurf die „realen Tätigkeiten existierender Sterbehilfevereine“ nicht zur Kenntnis.

Stattdessen bekämpfe er „diffuse Bilder“ eines verwerflichen „Geschäfts mit dem Tod“. Dies führe zu „rein moralischen Strafnormen“, die in ihrer Wirkung symbolisch bleiben müssten. Auch die Berliner Juristin Will kritisierte eine verfehlte gesellschaftspolitische Zielsetzung des Entwurfs. Die auftretenden Probleme der Sterbebegleitung würden durch den Entwurf „in keiner Weise gelöst“, sie würden vielmehr verdrängt und zum Teil kriminalisiert, so Will, die auch Mitglied des Bundesvorstands der Humanistischen Union ist.


Quelle: www.aerzteblatt.de/12.12.2012

 

Liste der Sachverständigen

zur öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am

Mittwoch, 12. Dezember 2012, 15.00 Uhr

 

 

Eugen Brysch,

 Berlin

 

M.A. Geschäftsführender Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung

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PD Dr. Rainer Freynhagen

 

 

D.E.A.A. Zentrum für Anästhesiologie, Intensivmedizin, Schmerztherapie & Palliativmedizin, Tutzing

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Dr. Jürgen Peter Graf

 

Richter am Bundesgerichtshof Karlsruhe

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Dr. Gina Greeve

 Frankfurt/Main

Deutscher Anwaltverein

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Dr. jur. Marlis Hübner

 Berlin

Bundesärztekammer

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Prof. Dr. Henning Rosenau

 

Universität Augsburg

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Prof. Dr. Frank Saliger

 

 

Bucerius Law School, Hochschule für Rechtswissenschaft, Lehrstuhl Strafrecht II, Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie

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Prof. Dr. iur.
Kyrill-Alexander Schwarz

 

Julius-Maximilians-Universität Würzburg

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Prof. Dr. Rosemarie Will

 

Humboldt-Universität zu Berlin,

Juristische Fakultät, Lehrstuhl für öffentliches

Recht, Staatslehre und Rechtstheorie

Richterin am Verfassungsgericht

Brandenburg a. D.

Mitglied des Bundesvorstandes der

Humanistischen Union e. V.

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Anmerkung:
Vor Beginn der Anhörung um 15.00 Uhr  waren auf der Internetseite des Bundestages
um 14.30 Uhr noch keine Stellungsnahmen der Sachverständigen veröffentlicht.

 

Der ex. Senator Roger Kusch scheint noch sehr gute Verbindungen zu Politik zu haben, denn er veröffentlichte bereits Beginn der Anhörung
 die Positionspapiere der Sachverständigen.

 

 

 

Mitglieder des Rechtsausschusses

Übersicht / Grundinformationen

Anzahl Mitglieder: 37

Vorsitzender
Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen), CDU/CSU

Stellv. Vorsitzende
Halina Wawzyniak, Die Linke

 


 

 

 

 


Bundestag überweist Sterbehilfe-Entwurf
 an Ausschüsse

 


Der Gesetzentwurf gegen gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung ist nach der Ersten Lesung im Bundestag an den Rechts- und Innenausschuss überwiesen worden. Da der Entwurf erst in der Nacht zu Freitag behandelt wurde, wurden die Reden zu Protokoll gegeben.

Der im August von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegte Entwurf soll zwar die gewerbsmäßige, auf Gewinnerzielung abzielende Suizidbeihilfe verbieten. Angehörige oder andere dem Suizidwilligen nahestehende Personen sollen sich nicht strafbar machen, wenn sie nur Teilnehmer an der Tat sind und selbst nicht gewerbsmäßig handeln.
 

Quelle: www.aerzteblatt.de/30.11.2012