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Leben | oder | Tod ? |
Die Todespillen – Sterben auf Knopfdruck Euthanasie, der schöne Tod ? Der Begriff Euthanasie (= der schöne Tod) ist insofern unzulässig, da jeder Tod ein Moment des Grauens ist, auch wenn dieser als noch so erstrebenswert erscheinen mag (Flucht in den Tod als scheinbar einziger Ausweg). Die Selbstmordpille gibt es bereits, aber es gibt auf dem Pharmasektor neue Entwicklungen. Bisher gab es die Kaliumspritze (hinterlässt keine Spuren), um Menschen vorzeitig zu Tode zu befördern, doch in naher Zukunft plant man unter der Neuen Weltordnung (wie in der Nazizeit) alle Alten, Kranken und Behinderte zu töten. Jahrzehntelang war die aktive Sterbehilfe in Deutschland tabu, weil sie während der Herrschaft der Nationalsozialisten in großem Stil betrieben wurde. Sie war Teil der nationalsozialistischen Rassenideologie und diente der Eliminierung von Behinderten, unheilbar Kranken und Schwachen, deren Leben als „lebensunwert" und belastend für die „Volksgemeinschaft" galt. Ihre Tötung
wurde als Tat der Liebe und des Mitleids oder
(von Hitler selbst im Okt. 1939)
als Gnadentod deklariert. Die Tötungen nahmen selbst die
Nationalsozialisten trotz jahrelanger faschistoider Indoktrination nicht
an, unterlagen höchster Geheimhaltung, die Kardinal
von Galen mit seinen Predigten im
Juli und August 1941 in Münster durchbrach. Der nationalsozialistischen
Euthanasie fielen in Europa insgesamt 200.000 bis 300.000 Personen zum
Opfer,
In immer mehr europäischen Ländern wird aktive Sterbehilfe praktiziert. In den Niederlanden und in Belgien ist der Tod auf Verlangen seit einigen Jahren unter bestimmten Bedingungen legal, die Schweiz (Hilfe bei Freitod schon seit 1918 erlaubt) sieht sich mittlerweile mit einem „Sterbe- Tourismus” konfrontiert. Zwei Deutsche, die auf einem Parkplatz bei Zürich aus dem Leben schieden, sind über die Dignitas-Niederlassung in Hannover zum Sterben in die Schweiz vermittelt worden. Da läuft es einem kalt den Rücken runter. Hannover entwickelt sich immer mehr zur bundesweiten Anlaufstelle für Selbstmordkandidaten. Die katholische Kirche ist mit dem Gesetzentwurf zum Verbot der kommerziellen Sterbehilfe nicht einverstanden. Der Entwurf greife zu kurz und beziehe sich lediglich auf die gewerbsmäßige (Gewinnerzielung) ausgerichtete Beihilfe zum Suizid, sagte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Die Neufassung des Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches sieht vor, die „gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung“ mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug zu bestrafen. Ein solches Gesetz riskiere, die Handlungen von bereits operierenden Sterbehilfeorganisationen wie „Sterbe-Hilfe Deutschland“, die „Dignitas“ oder „Exit“ zu legitimieren, sagte Kopp. „Ein Signal, das in die falsche Richtung
weist”, nennen die Bischöfe die
gesetzliche Zulassung der Tötung auf Verlangen oder der ärztlichen
Beihilfe zum Selbstmord. Man sehe in dem Schwerkranken nicht mehr den
leidenden Menschen, dem bis zuletzt vorbehaltlos Annahme, Liebe und Hilfe
geschuldet ist. Der Kranke werde reduziert auf einen „medizinischen
Zustand, der aussichtslos geworden ist und deshalb durch äußeres
Eingreifen beendet werden soll”. Starke theologische Argumente kommen an
dieser Stelle nicht ins Spiel. Es ist der Umgang des Menschen mit sich
selbst, der die Bischöfe erschreckt: Wo Unabhängigkeit, Leistungsfähigkeit
und Gesundheit zum Maß des Menschseins werden, da kann die Gegenwart
kranker, leidender und sterbender Menschen nur eine Belastung sein - und
Schwerkranke unter Rechtfertigungsdruck geraten, wenn sie nicht in ihren
vorzeitigen Tod einwilligten, so Erzbischof Zollitsch.
Nicht Hilfe zum
Sterben, sondern Hilfe im Sterben sei menschenwürdig.
Auch in Alten- und Pflegeheimen bis hin zu den Krankenhäusern gibt es offenbar noch erheblichen Bedarf für Gespräche über einen angemessenen Umgang mit unheilbar Kranken und Sterbenden. Denn wenn die Neigung vorherrscht, das Leben nur in dem Maße zu schätzen, wie es Vergnügen und Wohlbefinden mit sich bringt, erscheint das Leiden als eine unerträgliche Niederlage, von der man sich um jeden Preis befreien muss. Der Tod, der als „absurd’“ angesehen wird, wenn er ein Leben plötzlich unterbricht, das noch für eine an möglichen interessanten Erfahrungen reiche Zukunft offen ist, wird dagegen dann zu eine „beanspruchten Befreiung“, wenn das Dasein bereits für sinnlos gehalten wird, weil es in Schmerz getaucht und unerbittlich für weiteres noch heftigeres Leiden bestimmt ist.” Siehe: Papst Johannes Paul II., Enzyklika „Evangelium vitae”, 1995, 64.
Sterbehilfe-Organisationen dürfen hier und da schon in Alten- und Pflegeheimen tätig werden. Untersuchungen aus Großbritannien, Frankreich und anderen Ländern lassen auf eine hohe Dunkelziffer bei der Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen in Krankenhäusern ohne Einwilligung der Patienten oder ihrer Angehörigen schließen. Und auch in Deutschland wird die Forderung nach Straffreiheit in bestimmten Fällen aktiver Sterbehilfe so massiv erhoben, sodass sich der Deutsche Juristentag damit beschäftigt. Quelle: kbwn.de
Aktive Euthanasie ohne Zustimmung des Betroffenen: In Holland weigern sich bereits viele alte Menschen, ins Krankenhaus gebracht zu werden, weil sie - mit Recht - fürchten, dort umgebracht zu werden. Dies entspricht nicht der Vorstellung vom schmerzfreien, angstfreien, sanften Tod, wie ihn die Befürworter der Euthanasie "schmackhaft" machen wollen. Quelle: Aktion Leben „Der Wert der Demokratie steht und fällt mit den Werten, die sie verkörpert und fördert: Im Hinblick auf die Zukunft der Gesellschaft und die Entwicklung einer gesunden Demokratie ist es daher dringend notwendig, das Vorhandensein wesentlicher, angestammter menschlicher und sittlicher Werte wieder zu entdecken, die der Wahrheit des menschlichen Seins selbst entspringen und die Würde der Person zum Ausdruck bringen und schützen: Werte also, die kein Individuum, keine Mehrheit und kein Staat je werden hervorbringen, verändern oder zerstören können, sondern die sie nur anerkennen, achten und fördern werden müssen.” Siehe: Papst Johannes Paul II., Enzyklika „Evangelium vitae“, Nr. 71. Nicht in der Absage an die Hoffnung,
sondern nur auf dem Weg der Liebe, die „allem standhält”
(1 Kor 13,7)
werden wir der Not des Sterbens gerecht.
„Sie ist das Licht, letzthin das
einzige, das eine dunkle Welt immer wieder erhellt und uns den Mut zum
Leben und zum Handeln gibt.” Mit
diesem Wort aus der Antritts-Enzyklika von Papst Benedikt XVI. und der
Bitte um Gottes Segen grüßen wir Sie herzlich. Zur Sterbehilfe nach christlichem
Glauben gehört, dass der Schwerkranke in seiner seelischen Not nicht
alleingelassen wird. Gerade im Sterben werden die Fragen nach dem Woher
und Wohin des Lebens bewusst. Es sind letztlich religiöse Fragen. Sie
dürfen weder ausgeklammert noch verdrängt werden. Dabei ist der Glaube
eine wirksame Hilfe, die Angst vor dem Tod durchzustehen, ja zu
überwinden. Er schenkt dem Sterbenden auch im Angesicht des Todes eine
feste Hoffnung. Der Glaube gibt dem Leiden, das uns unverständlich
erscheint, seinen Sinn: Denn es ist Teilnahme am Leiden Jesu Christi
selbst. vgl. Kol 1,24 Prof. Manfred Spieker hat Papst Benedikt XVI. im Vatikan sein Buch „Der verleugnete Rechtsstaat. Anmerkungen zur Kultur des Todes in Europa" persönlich überreicht. Der Sozialethiker befasst sich darin mit Fragen des Lebensschutzes. Er analysiert die Gefährdung der Menschenwürde und des Lebensrechts am Anfang und am Ende des Lebens. Würden alle Mittel der Medizin genutzt, ginge auch der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe zurück.
Streitgespräch:
Die „Todespille“ nach Beratung
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Quelle:
http://kath-zdw.ch/maria/schattenmacht/pharmaka.arzneimittel.html /
20.12.2012
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