www.217StGB.de

Stoppen Sie
die Gesetzesvorlage!

Leben oder Tod ?

 

 

Protestaktion
gegen den aktuellen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe § 217 StGB
von Durchblick e.V. und
Bundesverband Lebensrecht (BVL)
am 29.11.2012
in Berlin vor dem Reichstagsgebäude


Die humanistische Union (HU) und ihre Helfer

Es gibt nur einen Weg !

 

Übrigens:
Welche Wichtigkeit die Damen und Herren Abgeordneten des Deutschen Bundestages dem Thema
 neue Gesetzgebung für Selbstmord/Suizid
erweisen, zeigt, dass die
 1. Lesung zum Gesetzesentwurf § 217 StGB
am Donnerstag, dem 29.November 2012
ab ca. 0.45 - 1.25 Uhr stattfinden soll.

 

Es ist eine bodenlose Frechheit,
was sich die Abgeordneten da leisten!
 

... und das sollen unsere Volksvertreter sein?

Das sind keine Volksvertreter,

das sind Volksverräter!!


 

Was können wir/ Sie noch tun?
Schauen Sie hier nach,

wer Ihr Bundestags-Abgeordneter

oder
Landtags-Abgeordneter ist.


Schreiben Sie noch heute eine E-Mail, ein Fax oder einen Brief.
 

Vielleicht kann  die große Katastrophe
noch aufgehalten werden.

  (hier Excel-Datei aller Abgeordneten)
-große Datei, daher längere Ladezeit-


   Deutsche Bischöfe 

 

 

 

 
1

 Heute: Abtreiber  
   
 Morgen: Euthanasie-Arzt

 

Laut eine Umfrage sind 25% der Ärzte heute schon
zur aktiven Sterbehilfe bereit.
 

Dazu kommen noch tausende Abtreibungsärzte,
die bereits mit dem Töten von Ungeborenen
Erfahrung gesammelt haben und damit ihr Brot verdienen.

Sollten diese Abtreibungsärzte
morgen ein Problem damit haben, sich dem
 Betätigungsfeld Euthanasie/Sterbehilfe/Suizid
 zu widmen?

So wie die noch nicht geborenen Menschen
werden in naher Zukunft ebenfalls die

alten, kranken, behinderten und
nicht mehr erwünschten Menschen
 

rechtswidrig, aber straffrei
getötet werden können.


Sie werden den Hinterbliebenen erklären:
Es war ihre/seine Entscheidung.

Alles wird legitim und innerhalb von Gesetzen geschehen.
Man hat doch aus der Vergangenheit gelernt!!


 


Das Leben ist ein Geschenk Gottes,

über das wir kein Verfügungsrecht haben.

 

Gott alleine ist der Herr über
Leben und Tod!
 


 

 

 

 

in Deutschland

Nachrichten

EUROPÄISCHER BÜRGERINITIATIVEN

ZUM SCHUTZE DES LEBENS UND DER MENSCHENWÜRDE

69469 Weinheim, Cestarostr. 2

Telefon: 06201/2909929; Telefax: 06201/2909928  www.217stgb.de

 

Pressemeldung

 

Wird in Deutschland die
„gemeinnützige“ Hilfe beim Selbstmord bald straffrei sein?

 

Am kommenden Donnerstag, dem 29. November 2012, soll im Bundestag in erster Lesung über den von Justizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger eingebrachten Gesetzesentwurf zur „Gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ beraten werden.

Dieser Gesetzesvorschlag sieht vor, daß die Hilfe zum „gewerbsmäßigen Suizid/Selbsttötung“ unter Strafe gestellt wird, nicht hingegen die Beihilfe zum „nicht gewerbsmäßigen Suizid/Selbsttötung“, durchgeführt von Angehörigen oder nahestehenden Personen wie Ärzte, Krankenhauspersonal, Verwandte, Bekannte usw.
 

Allein in Deutschland sehen jährlich etwa 100.000 Bürger keinen anderen Ausweg und versuchen, ihr Leben durch Selbstmord zu beenden. In etwa 10% der Fälle endet der Suizidversuch  tatsächlich auch „erfolgreich“. Eine traurige Bilanz!
 

Dem „Leben ein Ende setzen zu wollen“ bedeutet in den meisten Fällen ein letzter, deutlicher Hilferufe einer Person, die in unserer kalten, konsum - und leistungsorientierten Gesellschaft den „Boden verloren hat“ und daran krank geworden ist.
 

Dieser Mensch braucht unsere Hilfe, unseren Beistand, ja unsere ganze Solidarität, um seine schwierige oder vermeintlich aussichtslose Lebenslage meistern zu können.

Diese Person braucht nicht einen Gifttrank oder eine Giftspritze – weder von einem „gewerblich orientierten“ und erst recht nicht von einem „nicht gewerblichen“, also gemeinnützig ausgerichteten  „Tötungs-Helfer.“
 

Mit einer Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf würden die Abgeordneten dem derzeitigen Mainstream folgen, der das menschliche Leben nicht mehr als absolut schützenswert ansieht, sondern es verfügbar machen will - je nachdem,  wie es persönlich beliebt oder dem Allgemeinwohl nützlich ist.
 

In Verantwortung vor Gott und den Wählern müssen die Volksvertreter des deutschen Bundestages sich ihrer besonderen Verantwortung bewußt werden und nicht nur diesen Gesetzesentwurf, sondern ganz eindeutig jede Tötung und Beihilfe dazu ablehnen und sanktionieren.
 

Deutlich muß gesagt werden, daß wir uns bereits bei aufgestoßener Türe kurz vor dem Abgrund befinden. Ob es bereits heute fünf nach zwölf ist, werden einst die Geschichtsschreiber zu berichten wissen.

 

Konsequenzen dieses Gesetzesentwurfs und mögliche Szenarien in der Zukunft  werden wie folgt aussehen können:

 

- Die Selbstmord-Erfolgsrate würde, bei fachlicher und vom Staat garantierter straffreier Unterstützung, nicht „nur“ bei 10, sondern bis zu 100 % liegen.  Keine aufwendige und teure Versorgung mehr für die „erfolglosen“ Suizid-Kandidaten.
   
-

 

Im Gegenteil: Bei guter Koordinierung mit den Explantationszentren könnte der Organmangel gelöst und Deutschland sogar zu einem Organ-Exportland werden. Sicher ein einträgliches Geschäft.
   
-

 

Altenheime, Psychiatrien, Pflegestationen könnten „entleert“ werden und so Milliarden von Euros für medizinische Versorgung einsparen helfen.
   
-

 

Nicht mehr von der Hand zu weisen wäre für die Zukunft der Vorschlag von „Dr. Arnold Tod“, der in einer ARD-Sendung vom 19.11.2012  meinte, in Anlehnung an das deutsche Abtreibungs-Unrechts-Gesetz, Beratungsstellen und flächendeckende Tötungshäuser einzurichten. Nach erfolgter Beratung mit Beratungsnachweis (vielleicht ausgestellt von Pro Familia, Donum Vitae oder gar Caritas und der Diakonie) könnten dann Oma, Opa, Kranke, Behinderte, entsorgt werden. Dies geschieht natürlich straffrei für den gemeinnützigen „Tötungs-Helfer“ - es wäre dies tatsächlich: gemein und nützlich zugleich für die Staatskasse!
   
-

 

Sollte auch mal - nur aus „Versehen“ und ohne Absicht natürlich - gegen das vermeintliche Selbstbestimmungsrecht oder den mutmaßlichen Willen verstoßen worden sein, bleibt das folgenlos – denn Tote können nicht klagen/verklagen.


Wir fordern alle Abgeordnete des deutschen Bundestages auf, diesem Gesetzesvorschlag vehement entgegenzutreten und ihm jede Zustimmung zu verweigern.
 

Weinheim, den 27. November 2012
     „
Initiative Nie Wieder!“

         gez. Günter Annen

 

 

zurück

Gruselige Post: Todes-Pille für Abgeordnete

 

Nach Informationen von Bild.de planen Gegner der neuen Sterbehilfe-Regelung (Paragraph 217 Strafgesetzbuch) an diesem Montag eine spektakuläre Protest-Aktion: Bundespräsident Joachim Gauck (72), Bundeskanzlerin Angela Merkel (58, CDU) und alle 620 Bundestagsabgeordneten erhalten per Kurier eine Arznei-Packung zugeschickt.
      „§217 forte – Die Todespille in der praktischen Mogelpackung“.    

Auf der Medizin-Schachtel: ein maskierter Tod, darin: ein Totenkopf-Lakritz und ein kämpferischer Beipackzettel.

 

Hintergrund: Um kommerziellen Sterbehelfern das tödliche Handwerk zu legen, will die Bundesregierung unter §217 StGB „gewerbliche Sterbehilfe“ verbieten und mit bis zu drei Jahren Haft belegen.

In Absatz 2 des Gesetzes wird gleichzeitig Straffreiheit zugesichert, wenn der Sterbehelfer kein Geld erhält und es sich bei dem Toten um einen„Angehörigen oder eine andere ihm nahestehende Person handelt.“

Für Christiane Lambrecht (48) vom Bündnis „Solidarität stattSelbsttötung“ ist der Paragraph ein Skandal.

Lambrecht zu Bild.de: „Unter dem löblichen Deckmantel eines Verbots für

kommerzielle Sterbehilfe wird in Absatz 2 die Sterbehilfe grundsätzlichzugelassen, wenn man kein Geld damit verdient.“

 

Für Mechthild Löhr, Vorsitzende der Unionsgruppe „Christdemokraten für das Leben“ (CDL), „ein ethischer Dammbruch“. „Hier wird die Menschenwürde aufs Spiel gesetzt. Es ist ein falsches Signal, wenn in dem Gesetz die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens regelrecht aufgeweicht wird.“

 

In den Augen der Aktivisten hat Bundesjustizministerin Sabine

Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit dem Gesetz vor allem den liberalen Wunsch umgesetzt, die Sterbehilfe zu legalisieren.

Für zusätzlichen Ärger sorgt, dass die Beratung am Donnerstag auf

Tagesordnungspunkt 42 gesetzt wurde, der vermutlich zu später Nachtstunde debattiert wird.

Alarmiert sind die Sterbehilfe-Gegner auch, weil in den Niederlanden bereits „Sterbehilfe auf Rezept“ angeboten werde.

Auch habe die Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS) vorgeschlagen, ein Netz von Beratungsstellen vergleichbar jenen für Schwangere, die sich mit dem Gedanken an einen Abbruch tragen, zu  etablieren. Dort könnte nach absolvierter Beratung ein Schein ausgestellt

werden, der zur Inanspruchnahme von Sterbehilfe berechtige, so das Bündnis aus mehreren Initiativen für aktiven Lebensschutz.

Ob die Aktion bei den Abgeordneten Eindruck machen wird, ist offen.

Auf der Packung steht: „Zu den riesigen Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihr Gewissen oder den gesunden Menschenverstand.“

Quelle: bild.de am 26.11.2012

 

zurück

PRESSEMITTEILUNG
 

Der Vorsitzende des BVL, Martin Lohmann, warnt vor tödlicher Mogelpackung: „Beihilfe zum Suizid darf nicht erleichtert werden!"
 

Berlin. Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) warnt vor einem Gesetzentwurf, mit dem faktisch die organisierte Beihilfe zur Selbsttötung sowie auch die Werbung dafür erlaubt wäre. „Es darf keine noch so geschickt verschleierte Erleichterung hier geben", fordert der BVL-Vorsitzende Martin Lohmann. In diesem Zusammenhang werden heute alle Abgeordneten ein „Arzneimittel" zugestellt bekommen, auf dessen Packung zu lesen steht: „§217 forte – Die Todespille in der praktischen Mogelpackung". Die Protestinitiative trägt den Namen „Solidarität statt Selbsttötung". Aufgeklärt wird auf einem „Beipackzettel" über die Gefahren der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung. An anderer Stelle heißt es: „Zu den riesigen Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihr Gewissen oder den gesunden Menschenverstand". Diese Bürgerinitiative geht von einer Mitgliedsorganisation des BVL aus.
 

Der Gesetzentwurf zum § 217 StGB mit dem Titel „Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung" ist in dreifacher Hinsicht eine Mogelpackung. Zunächst verspricht der Titel, dass die Beihilfe zur Selbsttötung mit Gewinnerzielungsabsicht, also die gewerbliche, verboten werden soll.
Diese gewerbliche Beihilfe kann  jedoch von sogenannten Sterbehilfeorganisationen schnell umgangen werden, da die vier derzeitigen „Hauptanbieter" der Sterbehilfe, wie Dignitas, Exit, Sterbehilfe Deutschland (geg. von Dr. Kusch) und DGHS inzwischen offiziell nur „gemeinnützig", z.B. als Verein, tätig sind.
Im zweiten Absatz aber wird „jedem", also auch Menschen mit Garantenstellung, straffrei erlaubt, an einem Suizid mitzuwirken. Jeder Bürger, jede Bürgerin, die zukünftig nicht gewerbsmäßig Suizidbeihilfe leisten, kann dann auch als Beteiligter an einer nach Absatz 1 strafbaren, weil gewerbsmäßig betriebenen Suizidbegleitung mitwirken, das heißt hierzu sogar anstiften bzw. mitwirken.
Wörtlich heißt es: „nahe stehende Personen und Verwandte" dürfen straffrei Sterbehilfe leisten! Nahe stehende Personen können viele sein, auch betreuende Ärzte oder Pflegekräfte.

Dies wäre dann die Einführung des ärztlich assistierten Suizides durch die Hintertür, die auf Ebene der Landesärztekammer bereits begonnen hat, da diese teilweise das explizite Suizidbeihilfeverbot für Ärzte schon aufgehoben haben.
Jeder Suizid gefährdete Mensch könnte schon bald, wenn der Gesetzentwurf bald Wirklichkeit wird von professionellen, wenn auch nicht bezahlten Beihilfeangeboten „umringt" werden. Gegen Spende oder Mitgliedsbeitrag droht jetzt ein breites öffentliches Angebot von privaten und organisierten Sterbehelfern.

Mit einer außergewöhnlichen Protestaktion wird daher der BVL am kommenden Donnerstag vor dem Deutschen Reichstag protestieren und auf dieses lebensgefährliche, neue Gesetz aufmerksam machen. Anwesend sein wird auch der BVL-Vorsitzende, der erst vor wenigen Tagen in einer Mitgliederversammlung einstimmig in seinem Ehrenamt wiedergewählt wurde.
Lohmann sieht den öffentlichen Protest auch als eine Art Stellvertretung: „Wir zeigen Flagge für den Lebensschutz und die Menschenwürde. Wir sind uns in dieser Frage einig mit dem Vorsitzenden des Bundesärztekammer, der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention, der EKD, der Evangelischen Allianz, den Hospizgesellschaften und der Deutschen Bischofskonferenz. Denn die Empörung über diesen Vorstoß der Koalition ist ebenso groß wie berechtigt. Es geht um die Humanität unseres Miteinanders, um den unkündbaren Solidaritätspakt mit Leidenden – oder um dessen Aufkündigung."

Quelle: Pressemeldung des Bundesverband Lebensrecht (BVL) vom 27.11.2012

 

zurück