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Stoppen Sie
die Gesetzesvorlage!

Leben oder Tod ?

 

Es gibt für christlich demokratische Politiker
 nur einen gangbaren Weg !

 

70 Jahre nach Auschwitz
haben viele Bundesbürger vergessen?

Wir brauchen keine "NAZI-Schergen", denn 70 Jahre Lehrzeit
hat sogar viele "christliche Demokraten" vergessen lassen,
wie es zu diesen Verbrechen von damals kam.

Es war kein Gesetz, daß man verabschiedet hatte und worauf man
sich hätte berufen können, nein, ein Gesetz war es damals nicht.


Es war ein Wunsch, eine persönliche Anordnung des Führers,
dem die Ärzteschaft nachkommen könne,
in gewissen Fällen den Gnadentod zu gewähren.
Und die Ärzteschaft kam diesem nach, millionenfach!

Das scheinen die Diskutanten um die Sterbehilfe/Suizid
vergessen zu haben, die die Mediziner
wieder zum "Todesengel" befördern wollen.
Dies nur "zum Wohle" des Betroffenen, aber auch
"zum Wohle" des Staates, der Renten- und Krankenversicherungen,

der Gemeinschaft allgemein.

Natürlich soll der Mediziner legal und im gesetzlichen Rahmen
seine Tötungs-Dienstleistung anbieten und durchführen können.
Anders als damals!

 

Es ist möglich, so wie bei der Abtreibungstötung, daß
der Staat auf eine Beratungspflicht besteht,
an deren Ende
eine "Tötungslizenz" (Bischof Dyba) ausgestellt wird.
Stehen die Beratungsstellen von "Pro Familia", "Donum Vitae",

der "Diakonie", des "SkF`s" und anderen "Wohlfahrtsverbänden"
bereits in den Startlöschern?
 

Noch nicht angesprochen wurde bislang, wo denn die Tötungen,

stattfinden sollen. In ambulanten Arztpraxen, wie bei den meisten
Abtreibungstötungen, oder ausschließlich in Klinken und Krankenhäusern.

Sicher wird das Wort "Tötung" für diese "Dienstleistung" vermieden werden.
Man wird vielleicht verschleiernd sprechen von: 
 
  "suizidpräventive ärztliche Suizidassistenz" 
(Auf eigenem Wunsche, unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben)

Wird es bald zum Tagesgeschehen gehören, wenn ein junger Mensch
mit seinem Vater oder mit seiner Mutter zu einer
"Selbsttötungs-Beratungsstelle" geht:
Natürlich auf eigenem Wunsch des Suizident-Kandidatenen,
unter Wahrung des Selbsbestimmungsrechts.

Den Beratungsschein gibt man
 mit Vater oder Mutter am Tor der Tötungsanstalt ab?
Der Vollzug des "Suizident-Begehrens" erfolgt
natürlich erst nach Prüfung des Beratungsscheins.
Ordnung muß sein! Wir Deutsche sind ja besonders korrekt!!

Nochmals:
Alles geschieht unter Wahrung und Achtung des
Selbstbestimmungsrechts des Suizident-Kandidaten.

Wer diese Sache nicht weiterdenkt und
ausblendet, was geschehen wird, ist ein Dummkopf.
Er braucht nur eine kurze Weile zu warten, bis daß ihn die Zeit einholt.
Dann dürfte es aber bereits zu spät sein!!

Ganz davon abgesehen, daß es weder ein Recht auf Tötung eines
noch nicht geborenen Menschen wie
ein Recht auf seine eigene Tötung geben kann,
(unabhängig von eigener oder fremder Hand)
wie will man den Mißbrauch verhindern?
Der Suizidenten kann man danach nicht mehr fragen.
 

Hätten wir in Deutschland genügend
Politiker mit Haus- und Sachverstand,
könnte das 4. Reich noch verhindert werden.

Wie lange wird Gott
uns aufsässige Menschen noch aushalten
 und Nachsicht walten lassen?

Wie ist die aktuelle Lage:

AKTIVE STERBEHILFE ist in Deutschland strafbar. Wer jemanden auf
dessen Wunsch tötet, wird wegen Tötung auf Verlangen mit bis zu fünf
Jahren Haft bestraft.

PASSIVE STERBEHILFE meint den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das auch dann erlaubt, wenn der Patient noch nicht kurz vor dem Tod steht.

INDIREKTE STERBEHILFE bedeutet die Verabreichung starker Schmerzmittel (Sedierung), die durch ihre Wirkung auf geschwächte Organe das Leben
verkürzen können. Das ist nicht strafbar, wenn es der leidende Patient fordert.

BEIHILFE ZUM SUIZID sind nicht strafbar. Der Arzt darf Mittel zur Selbsttötung bereistellen, aber der Betroffene muss es selbst einnehmen.

 

Die vier Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe

a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Michael
Brand
, Kerstin Griese, Kathrin Vogler, Dr. Harald Terpe
und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen
Förderung der Selbsttötung
Drucksache 18/5373


b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Peter Hintze,
Dr. Carola Reimann, Dr. Karl Lauterbach, Burkhard
Lischka und weiteren Abgeordneten eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der ärztlich
begleiteten Lebensbeendigung (Suizidhilfegesetz)
Drucksache 18/5374


c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Renate
Künast
, Dr. Petra Sitte, Kai Gehring, Luise Amtsberg
und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes über die Straffreiheit der Hilfe zur
Selbsttötung
Drucksache 18/5375


d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Patrick
Sensburg
, Thomas Dörflinger, Peter Beyer, Hubert
Hüppe und weiteren Abgeordneten eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes über die Strafbarkeit der
Teilnahme an der Selbsttötung
Drucksache 18/5376

 

bulletCarola Reimann, Karl Lauterbach, Burkhard Lischka (alle SPD), Peter Hintze, Katherina Reiche (beide CDU) und Dagmar Wöhrl (CSU): Die Gruppe spricht sich für eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe durch Ärzte aus. Erlaubt sein solle diese ärztliche Hilfe in Fällen "irreversibel zum Tode führender Erkrankungen". Vorgeschlagen wird eine zivilrechtliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch. Ein weiterer Arzt muss dem Vorgehen zustimmen. Zum Positionspapier.         Gesetzesentwurf
 
bulletElisabeth Scharfenberg, Harald Terpe (beide Grüne): Die Abgeordneten lehnen es ab, dass "der assistierte Suizid als normales Dienstleistungsangebot in Deutschland etabliert wird". Sie schlagen vor, die Arbeit von Organisationen wie Sterbehilfe Deutschland oder Dignitas zu verbieten. Nimmt ein Sterbewilliger dennoch organisierte Suizidbeihilfe in Anspruch, sollen Angehörige "oder andere nahestehende Personen" auch dann straflos bleiben, wenn sie ihn unterstützen. Zu diesen Personen können auch Ärzte gehören, "zu der/dem die sterbewillige Person in einer langjährigen Behandlungsbeziehung steht", heißt es. Zum Positionspapier.
 
bulletKerstin Griese und Eva Högl (beide SPD): Die beiden Abgeordneten deklarieren ihren Vorschlag als "Weg der Mitte" und streben an, den Freiraum zu erhalten, den Ärzte in ethischen Grenzsituationen am Lebensende bisher schon haben. Handlungsbedarf sehen Griese und Högl nur beim Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe, wollen den rechtlichen Status quo ansonsten unangetastet lassen. Mit Blick auf die unterschiedlichen Regelungen der Landesärztekammern zur ärztlichen Beihilfe zum Suizid fordern die beiden Abgeordneten die Ärzte auf, "ihr Standesrecht klar zu regeln". Zum Positionspapier.         Gesetzesentwurf
 
bulletRenate Künast (Grüne), Petra Sitte (Linksfraktion): Die Parlamentarier wenden sich gegen ein Verbot gemeinnütziger Sterbehilfevereine. "Wir brauchen mehr Fürsorge und Beratung, nicht mehr Strafrecht", schrieb Künast in einem Beitrag für den "Tagesspiegel". Ein Verbot der organisierten Sterbehilfe hätte nicht die Verhinderung von Suiziden zur Folge, "sondern die Reise ins Ausland". Klar gestellt werden müsse, dass Sterbehilfeorganisationen aus der "Beratung" kein Kapital schlagen dürfen. Auch die Dokumentation der Abläufe müsse geregelt werden. Künast und Sitte wollen am Mittwoch ihr Positionspapier vorstellen. Zum Positionspapier.     Gesetzesentwurf
bulletClaudia Lücking-Michel, Michael Brand, Michael Frieser (alle CDU): Unter der Überschrift "Begleiten statt Beenden" plädieren die Abgeordneten dafür, die geltenden Regelungen zur Straflosigkeit von Suizid wie auch der Beihilfe "grundsätzlich unberührt" zu lassen. "Organisierte ärztliche Assistenz zum Suizid" wird abgelehnt, es dürfe keine "gesetzlichen Sonderreglungen für Ärzte geben". Nötig sei dagegen ein Verbot von Sterbehilfevereinen und anderen organisierten Formen der Beihilfe zum Suizid. Dieses müsse im Strafgesetzbuch erfolgen. Zur Erläuterung heißt es: "Bei einem Verbot nur der geschäftsmäßigen Suizid-Beihilfe scheiden Angehörige von vornherein aus, weil die Wiederholungsabsicht schon für einen zweiten Fall nicht bestehen wird. Auch behandelnde Ärzte, die im Einzelfall einem Patienten ein Medikament zum Suizid zur Verfügung stellen, geraten nicht in Gefahr der Strafverfolgung, wenn sie es nicht zum regelmäßigen Gegenstand ihres ‚Behandlungs‘-Angebots machen."Es wird für die Willensbildung im Bundestag von besonderer Bedeutung sein, ob dieser Antrag, der am Dienstag von den drei Initiatoren vorgestellt wurde, geeignet ist, die Mehrheitsmeinung der Unionsfraktion zu repräsentieren.

 

 

 

 

 

Öffnen sich bald wieder die Tore ?

Heute stehen wir vor dem Abgrund !
Morgen sind wir einen Schritt weiter !!

 
Sie


Wenn Sie nichts tun,
tun es andere,
aber anders,
als Sie es wollen !!

Damals töteten die Schergen und Ärzte
ohne Legitimation bestehender Gesetze.
 

Das könnte sich im Herbst in Deutschland ändern.

Da wohl die meisten Abgeordneten
(auch die aus christlichen Parteien)
blind und ohne Cariama
das deutsche Volk leiden,
wird die Katastrophe kaum noch aufzuhalten sein.

Wer wird in Zukunft noch vertrauen zu Personen haben,
die nicht nur bereit sind zu töten,
sondern dies tagtäglich praktizieren?

FAZIT:
Dei heutigen Schergen haben
aus den damaligen Fehlern gelernt !!
 

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Das nachfolgende Schreiben wurde am 3.11.2015
an alle Abgeordnete des Deutschen Bundestages versandt.

Auch alle Zeitungs - und Fernsehredaktionen erhielten eine Kopie.

Vermutlich wird der Gesetzesvorschlag von Brand (..DU) und Griese (SPD)
das "Rennen" machen.

Auch wenn mich die Leute zerreißen:
Auschwitz war nur der Anfang ... es kommt noch schlimmer!
Man hat gelernt ... und änderte die Sprache.
(Das ist eine persönliche Meinung)

 

 
NACHRICHTEN
Europäischer Bürgerinitiativen
Cestarostr. 2   D-69469 Weinheim
Tel.: 06201/2909929
Fax.: 06201/2909928
E-Mail:
presse@nachrichten-lebensrecht.eu

Brief an
alle Abgeordnete des Deutschen Bundestages
zur bevorstehenden Abstimmung über ein "Sterbe-Beihilfe-Gesetz"
am 6. November 2015


Am kommenden Donnerstag und Freitag, dem 5. und 6. November 2015, werden Sie im Deutschen  Bundestag  über die Gesetzesvorlage zur Selbsttötung diskutieren und sich letztendlich für einen der vorliegenden Entwürfe entscheiden müssen.
In den letzten Wochen und Monaten hatten Sie genügend Zeit, sich mit den einzelnen Vorschlägen vertraut zu machen. Näher möchte ich auf die Gesetzesentwürfe, die von einer Freigabe bis zu einer bedingten Einschränkung reichen, nicht eingehen.

Bislang wurde, und dies war unstrittig, der Suizidversuch oder der Wunsch, sterben zu wollen, als ein letzter und unüberhörbarer Hilferuf eines Menschen zum Leben verstanden.

Ein Beispiel:
Anruf  in eine Polizeistation: "Kommen Sie bitte schnell, auf dem Hochhaus XY in der Fußgängerzone steht eine Frau, die will sich umbringen.

Derzeitige Gesetzeslage  
Antwort aus der Polizeistation:

"Wir werden einen Wagen, die Feuerwehr und  die Rettung vorbeischicken. Unterlassen Sie alles, was das Leben dieser Frau gefährden könnte. Keine Provokation, die Auslöser zu einem Sprung in den Tod sein könnte. Wir müssen alles tun, um das Leben dieser armen Person zu retten."

Bei möglicher neuer Gesetzeslage
Antwort aus der Polizeistation (Fiktion):
"Wenn die Frau entschieden hat, durch einen Sprung in die Tiefe ihr Leben zu beenden, sollten auch Sie das akzeptieren. Wir können weder eine Streife, noch Feuerwehr oder die Rettung schicken. Wer soll das denn auch bezahlen, vielleicht Sie?
Was wir aber schon tun können … eine Putz-Firma, die für solche Ereignisse vorbereitet ist, beauftragen. Die haben einen Notdienst und sind schnell vor Ort. Vielleicht ist die Firma noch rechtzeitig da und kann einen Sichtschutz aufstellen … es ist doch kein angenehmer Anblick, so ein Aufschlag aus dieser Höhe und übrigens eine Riesensauerei.
 

Wenn Sie aber noch etwas Gutes für die Frau, besonders aber für Ihre Mitmenschen tun wollen: Sprechen Sie mit der Frau, und versuchen Sie ihr klarzumachen, mit Rücksicht auf Kinder und Jugendliche vielleicht den Hinterhof des Gebäudes für ihren Todessprung zu nutzen. Mit dem Sprung soll sie doch  bitte warten, bis auch dort der Sichtschutz steht.

Eine persönliche Empfehlung:  Versuchen Sie in keinem Fall, die Frau von ihrem Selbstmordvorhaben abzuhalten. Seit November 2015 ist sogar die Beihilfe zur Selbsttötung nach § 217 StGB erlaubt und da der Suizid selbst straffrei bleibt, hat sich die Einstellung in der Bevölkerung, der Justiz und der Mediziner radikal geändert. 
Wenn Sie die Frau beeinflussen und sie von ihrem Recht abhalten, über den Todeszeitpunkt selbst bestimmen zu können, kann  das rechtliche Konsequenzen für Sie haben bis hin zu Schadensersatzansprüchen. Das werden Sie doch nicht wollen?

Ein Vorschlag, der sicher für alle Beteiligten das Beste wäre:  Schlagen Sie der Frau vor, sich lieber an Fachkräfte, eigens für das Töten ausgebildete und spezialisierte Personen, zu wenden. Die machen das sehr sicher und relativ preisgünstig. Spart auch die unangenehmen Reinigungsarbeiten. Vielleicht werden die Kosten, die diese Fachkräfte für ihre Dienstleistung verlangen, auch vom Vater Staat übernommen, so wie er das bei der Abtreibung bereits macht. Wenn Ihnen das gelingt, können Sie sich persönlich einen Bonus von 50% Rabatt für Ihren eigenen selbstbestimmten Tod erwerben.  Ein kleines Highlight der Tötungsspezialisten. Wäre doch eine Superlösung, nicht wahr?"

 

Ich möchte nicht weiter ausführen …. Sie werden es sicher verstanden haben …  dieses beschriebene Szenario wäre erst der Anfang.

Und Menschen, die nicht oder nicht mehr selbst bestimmen können, werden über die „Feststellung des mutmaßlichen Willens“  der „Endlösung“ nahegebracht.  
Bravo, das würde schon bei der derzeitigen Alterspyramide viele Milliarden Euros einsparen!

Sollten Sie ein solches Gesetz mit derartigen Auswirkungen beschließen, kann ich beim besten Willen nicht mehr den Unterschied zwischen damals und heute ausmachen.
Gut, die Methode würde sich geändert haben … aber sonst???

Es gibt Unabstimmbares, auch und gerade für Abgeordnete des Deutschen Bundestages!
 

 

Weinheim, 3.11.2015
Nachrichten Europäischer Bürgerinitiativen
                 
gez. Klaus Günter Annen

hier finden Sie die E-Mail-Adressen aller Bundestags-Genossen