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Auch deutsche Politiker lernen leider nichts aus ihrer eigenen Geschichte
 

GOTTlose Politiker

2015 GOTTlose Gesetze 2023 Eine GOTTlose Welt ist dem Untergang geweiht

 

Der Widerstand aus der Ärzteschaft ignorieren offensichtlich die Politiker völlig!
Die Rot/Grün/Gelben Volksgenossen wollen mit allen Mitteln
eine liberale Gesetzgebung zum Suizid durchboxen,
da nach unserer Auffassung,
der Weg in die Euthanasie vorbereitet werden muß.
Doch die Ärztschaft will so nicht zum Töten mißbraucht werden! (hier zum Beitrag)


Dringend!
Schreiben Sie noch heute an Ihren Abgeordneten
Hier zum Schreiben der "Initiative Nie Wieder!"
(E-Mail Adressen aller Abgeordneten)
 

Am 6. Juli 2023, noch vor der Sommerpause, befaßt sich der deutsche Bundestag
mit der Thematik Suizid / Sterbehilfe / Euthanasie.
Zunächst lagen drei Gesetzesvorschläge "auf dem Tisch", über die diskutiert
und dann abgestimmt werden sollte.

Doch die politischen Kräfte, die einen restriktiven, aber immer noch
abzulehnenden Gesetzesvorschlag
verhindern wollen,
  legten zwei sehr liberale Gesetzesvorschläge zusammen.
Man will ganz sicher gehen!
 


Erzbischof
Johannes Joachim
Kardinal Degenhardt (
*1926 /+ 2002)

 "Wenn aus dem Recht,
menschenwürdig zu sterben,
ein Recht abgeleitet werden könnte,
getötet zu werden,

dann müßte der Staat
Personen zur Tötung zur Verfügung stellen.

Wenn er nicht diesen neuen Beruf
dafür schaffen würde
- den Henker aus Mitleid -
dann würde dieses Ansinnen
sich
zunächst an den Arzt
oder
an das
Pflegepersonal richten".


Leider muß man davon ausgehen, daß die Abgeordneten des
20. Deutschen Bundestages
diesem "zusammengeführten Gesetzesentwurf",
federführend von Katrin Helling-Plahr (37, FDP) und Renate Künast (67, Grüne),
am 6. Juli 2023 mehrheitlich zustimmen werden.
Der direkte Weg in die Euthanasie!

Der erste Dammbruch erfolgte bereits mit dem § 218 StGB,
der letztendlich das Töten vor der Geburt,
unter bestimmten Voraussetzungen, legalisierte.
 

Der zweite Dammbruch
erfolgte ausgerechnet durch das
Bundesverfassungsgericht
(BVerfG)
 mit seiner Entscheidung vom 26.2.2020
(2 BvR 2347/15)
und stieß somit das Tor in die Euthanasie auf.

Der "Zu erwartende" weitere Dammbruch am 6. Juni 2023,
man kann unserer Meinung auch "Endlösung" sagen,
wird das neue Gesetz mit dem Recht auf Hilfe zum Suizid
(§ 217 StGB) sein,
womit das "
TOR nach Auschwitz" noch weiter aufgestoßen wird!
Warum?

Mit aller Deutlichkeit muß auch heute immer wieder gesagt werden:

Auch deutsche Politiker haben noch nicht kapiert:
 Es gibt Unabstimmbares!



Auch eine politische Mehrheit hat nicht das Recht,
ein Gesetz zu beschließen und in Kraft zu setzen,
das den Bürgern den Tod bringt.
 

 

"Wehret den Anfängen" ... das muß letztendlich
über jeden der eingebrachten Gesetzesvorschläge stehen,
die alle ohne wenn und aber strikt abgelehnt werden müssen.

 Wenn Töten zu einer legalen Tätigkeit eines Mediziners verkommt,
 dann ist die Menschheit tatsächlich am Ende!

Damals wurden die Menschen noch abgeholt, ins KZ gebracht,
Versuche an ihnen durchführt und dann getötet.

 



Die heutigen Verbrecher haben nicht nur ihre Methoden verfeinert
und der neuen Zeitepoche angepaßt,
sondern erhalten vielmals Zustimmung aus der eigenen Bevölkerung,
die dieses gottlose Treiben unterstützen.
Der pure Wahnsinn!

 Manipulation, gepaart mit Dekadenz, kennt keine Grenzen!

Wenn Sie nichts tun, tun es andere,

aber anders, als Sie es wollen!
 

Eins soll deutlich gesagt werden:
Niemand hat sich sein Leben selbst gegeben,
deshalb darf auch niemand über sein Leben selbst verfügen.
Das Leben ist ein Geschenk Gottes.
Gott alleine hat das Recht,
 über Leben und Tod zu entscheiden.

Oberlandesgericht Frankfurt am 21.3.1947:

"Es gibt ein über den Gesetzen stehendes Recht, das allen formalen Gesetzen als letzter Maßstab dienen muß. Es ist das Naturrecht, das der menschlichen Rechtssetzung unabdingbare und letzte Grenzen zieht.
Es gibt letzte Rechtssätze, die so tief in der Natur verankert sind, daß sich alles, was als Recht und Gesetz, Moral und Sitte gelten soll, im letzten nach diesem Naturrecht, diesem über den Gesetzen stehenden Recht, auszurichten hat...

Verstößt ein Gesetz hiergegen und verletzt es die ewigen Normen des Naturrechts, so ist dieses Gesetz seines Inhalts wegen nicht mehr mit dem Recht gleichzusetzen.
Es entbehrt nicht nur der verpflichtenden Kraft für den Staatsbürger, sondern es ist rechtsungültig und darf von ihm nicht befolgt werden. Sein Unrechtsgehalt ist dann so erheblich, daß es niemals zur Würde des Rechts gelangen kann, obwohl der Gesetzgeber diesen Inhalt in die äußerlich gültige Form eines Gesetzes gekleidet hat.

Einer dieser in der Natur tief und untrennbar verwurzelten Rechtssätze ist der Satz von der Heiligkeit menschlichen Lebens und dem Recht des Menschen auf dieses Leben..."

 

 

Clemens August Graf von Galen,

"Der Löwe von Münster",

in seiner Predigt am 3. August 1941:

"...Es handelt sich um unsere Mitmenschen, unsere Brüder und Schwestern. Arme Menschen, kranke Menschen, unproduktive Menschen meinetwegen!
Aber haben sie damit das Recht auf Leben verwirkt?

Hast du, habe ich nur so lange das Recht zu leben, solange wir produktiv sind ...?

Dann braucht nur irgendein Geheimerlaß anzuordnen, daß das bei den Geisteskranken erprobte Verfahren auch auf andere "Unproduktive" auszudehnen ist, daß es auch bei den u7nheilbar Lungenkranken, bei den Altersschwachen, bei den Arbeitsinvaliden, bei den schwerkriegsversehrten Soldaten anzu-wenden ist.
Dann ist keiner von uns seines Lebens mehr sicher...
Wer kann dann noch Vertrauen haben zu seinem Arzt...?
Es ist nicht auszudenken, welche Verwilderung der Sitten, welch allgemeines Mißtrauen bis in die Familien hineingetragen wird, wenn diese furchtbare Lehre geduldet, angenommen und befolgt wird.
Wehe den Menschen, wehe unserem deutschen Volke, wenn das heilige Gottesgebot: 'Du sollst nicht töten!' nicht nur übertreten, sondern wenn diese Übertretung sogar geduldet und ungestraft ausgeübt wird ...!"

 

Deutliche Worte eines mutigen Kirchenmannes zu den
damaligen Verbrechen im Dritten Reich!

 

Unsere heutigen Politiker sollten
die Worte von Kardinal von Galen
 im Gedächtnis haben,
 wenn sie

am 6.Juni 2023 im Bundestag über einem neuen  Gesetzesentwurf zur

"Euthanasie/Sterbehilfe"
diskutieren oder gar beschließen.

 

Damals wurden die Menschen entsorgt,

die der Staat nicht wollte.

Sind wir heute wieder auf einem solchen Weg?

 

 

 

 

 

 

Träge, faul und verdorben schauen

Staat, Gesellschaft, Medien und Kirche
dem Untergang des geschützten Menschenbildes

und dem geistig-moralischen Untergang der Heimat zu
und bereichern sich auch noch daran.
 

Noch nie wurde die Lüge so verharmlost und
 kultiviert wie heute!

(Martin Humer,2005)
 

 

 

Impressum:
Initiative Nie Wieder!
(Arbeitskreis "Freunde des Lebens")
z.Hd. Günter Annen
Postfach 100336, D-69443 Weinheim
Tel. 06201/2909929
Fax: 06
201/2909928